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ATH-Heinl Montage- & Einweisungsvoraussetzungen

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ATH-Heinl Montage- & Einweisungsvoraussetzungen Stand: Februar 2024

Bitte beachten Sie, dass

Bitte beachten Sie, dass erforderliche Unterleg- und Ausgleichsmaterialien zum Ausgleich von unebenen Böden, Sondermaße an Längen von Elektro-, Luft- und Hydraulikleitungen, sowie Befestigungsanker aufgrund abweichender Bedingungen nach Aufwand und Menge gesondert berechnet werden. Kabelkanäle und Kunststoffrohre für externe Leitungsverlegung gehören nicht zum Lieferumfang. Die erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Strom, Druckluft inkl. Wartungseinheit usw.) sind betriebsbereit zur Verfügung zu stellen. Elektroanschlüsse sind durch eine örtlich zugelassene Elektrofachkraft gem. VDE und EVU zu erstellen. Die Anschlüsse sind so zu verlegen, dass sie an der erforderlichen Stelle der Anlage zur Verfügung stehen. Die Erstellung von notwendigen provisorischen Anschlüssen wird mit unserem aktuellen Stundensatz verrechnet. Diese provisorischen Anschlüsse werden nach Probelauf und Einweisung durch den Monteur wieder demontiert, da der dauerhafte Anschluss durch zugelassene Fachfirmen erstellt werden muss. Nach erfolgter Montage wird das Bedienpersonal in einer Kurzeinweisung in die richtige Bedienung, Umgang, Wartung und Pflege (gemäß Herstellervorgaben) der Anlage eingewiesen. Es ist sicher zu stellen, dass die einzuweisenden Mitarbeiter hierfür freigestellt werden. Die Einweisung wird durch den Servicetechniker vorgenommen. Die Sicherheitsabnahme nach Erstinbetriebnahme und der Eintrag in das Prüfbuch erfolgt ebenfalls durch den Servicetechniker. Durch den Kunden ist sicher zu stellen, dass über die reguläre Arbeitszeit hinaus weitergearbeitet werden kann, um zusätzliche Anfahrts- und Übernachtungskosten zu vermeiden. Kann die Montage oder Einweisung durch Nichterfüllung der o. g. Punkte nicht ausgeführt bzw. abgeschlossen werden, so sind die Kosten für erneute An- und Abfahrt durch den Kunden zu tragen. Kosten für Wartezeit, Zusatz- & Regiearbeiten werden pro AW (5 min.) mit jeweils 10,75 € netto berechnet. Zusätzliche Anfahrten bei frühzeitigem Arbeitsende und/oder entstandener Mehrarbeitszeit durch Erfüllung von Zusatzleistungen werden zusätzlich mit 195,- € belastet. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Hubwagen, Hebemittel, Motorkran oder Teleskopkran bis 450kg, die durch den Monteur gestellt werden, wird mit 295,- € netto gesondert abgerechnet. Der Tagessatz eines Zusatzmonteurs (qualifizierte Hilfskraft) beträgt inkl. Fahrtkosten 895,- € netto. Bei vergeblicher Montage, z. B. wegen Montageabbruch aufgrund mangelhaftem Fundaments, zu geringer Deckenhöhe, Fehlen der Hilfskraft oder von Material werden Kosten in Höhe von 895,- € netto inkl. Fahrtkosten fällig. Für die Organisation und den Einsatz von Hilfsmitteln fallen folgende Gebühren an: Gestellung einer Hubarbeitsbühne 752,- € netto, eines geeigneten Gabelstaplers oder Teleskopladers 1.088,- € netto. Wichtiger Hinweis: Wird die Werkstatteinrichtung vom Betreiber selbst montiert und in Betrieb genommen, ist die beigefügte Aufbauund Betriebsanleitung unbedingt zu beachten. Bei Selbstaufbau entfallen alle aus Montage und Inbetriebnahme resultierenden Garantieansprüche gegenüber Hersteller und Vertreiber. Ohne vollständig ausgefülltes Formular wird keine Montage oder Einweisung in Auftrag gegeben. Datum / Stempel / Unterschrift Händler Datum / Stempel / Unterschrift Kunde Bitte unterzeichnen und per E-Mail an info@ath-heinl.de senden. Seite 2 von 2 © ATH- Heinl GmbH & Co. KG ׀ Germany ׀ Gewerbepark 9 ׀ 92278 I llschw ang Tel.: + 49 ( 0) 9666 1880100 ׀ Fax: + 49 ( 0) 9666 1880101 ׀ Mail: info @ ath- heinl.de ׀ www.ath- heinl.de

ATH-Heinl GmbH & Co. KG Gewerbepark 9 92278 Illschwang Deutschland
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